Fragen und Antworten zum Instrument für technische Unterstützung 2023

Was ist das Instrument für technische Unterstützung?

Das Instrument ist das Hilfsmittel der Kommission, um die Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen in den EU-Mitgliedstaaten zu unterstützen. Es ist bedarfsgesteuert, das heißt, es kommt auf Antrag der Mitgliedstaaten zum Einsatz. Dabei wird keine finanzielle Unterstützung geleistet, sondern es wird die beste auf dem Markt verfügbare Fachkompetenz bereitgestellt, um die Konzeption und Umsetzung von Reformen zu begleiten.

Das Instrument für technische Unterstützung ist Teil des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2021-2027. Es fördert die Durchführung notwendiger Reformen in den Mitgliedstaaten und somit den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU.

Über das Instrument und seinen Vorgänger, das Programm zur Unterstützung von Strukturreformen, leistet die Kommission seit 2017 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten technische Unterstützung; insgesamt wurden mehr als 1500 Projekte in einer Vielzahl von Politikbereichen gefördert.

Wie viel Geld erhält jeder Mitgliedstaat?

Das Instrument für technische Unterstützung verfügt über ein Budget von 864 Mio. EUR für sieben Jahre. Im Jahr 2023 stehen 115 Mio. EUR zur Verfügung.

Dabei gewährt die Kommission den Mitgliedstaaten keine direkte finanzielle Hilfe, sondern sie stellt Fachkompetenz für die Ausarbeitung und Umsetzung von Reformen bereit. Die Reformen selbst können aus nationalen Mitteln oder durch andere EU-Mittel, etwa aus der Aufbau- und Resilienzfazilität, finanziert werden.

Das von der Kommission bereitgestellte Fachwissen erfordert keine nationale Kofinanzierung; gleichwohl hängt der Erfolg der Unterstützung stark vom Engagement und der Eigenverantwortung der Behörden der Mitgliedstaaten ab. In vielen Fällen erfolgt die Unterstützung durch ein auf den jeweiligen Fall zugeschnittenes Team aus Fachleuten der Kommission (GD REFORM und/oder andere Kommissionsdienststellen) und externen Expertinnen und Experten.

Welche Reformen sind im Rahmen des Instruments förderfähig?

Mit dem Instrument für technische Unterstützung kann ein breites Spektrum von Reformprojekten unterstützt werden. Zu den Politikbereichen, in denen Reformen gefördert werden können, zählen:

  • Verwaltung der öffentlichen Finanzen, Steuerpolitik und Einnahmenverwaltung
  • Governance, öffentliche Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit (einschließlich Justizreformen)
  • Rahmenbedingungen für Unternehmen, Wachstum, Handel und Investitionen
  • Arbeitsmarkt, Bildung und Sozialleistungen, einschließlich Migrationsmanagement und Integration von Migrantinnen und Migranten
  • Gesundheitswesen, soziale Sicherheit und Kinderbetreuung
  • Umwelt- und Digitalpolitik
  • Finanzsektor und Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten
  • Daten und Statistik
  • Vorbereitungen auf den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet
  • öffentliche Gesundheit, Sicherheitsrisiken, Kontinuität von Dienstleistungen

Wie können die Mitgliedstaaten Reformunterstützung beantragen?

Die Mitgliedstaaten können jedes Jahr spätestens bis Ende Oktober Unterstützungsanträge einreichen. Die Kommission bewertet diese Anträge und erörtert mit den nationalen Koordinierungsbehörden den Bedarf des Landes und die Optionen, die zur Unterstützung der Reformen zur Verfügung stehen. Nach der Annahme des Jahresarbeitsprogramms für das Instrument beginnt die Kommission mit der Umsetzung der Projekte vor Ort.

Für 2023 wurden 151 Reformprojekte genehmigt, um allen Mitgliedstaaten bei 326 innovativen Reformvorhaben zur Seite zu stehen.

Wie wählt die Kommission aus der großen Zahl von Anträgen der Mitgliedstaaten die Reformprojekte aus, die letztlich unterstützt werden?

Die Projekte werden auf der Grundlage der Kriterien ausgewählt, die in der Verordnung zur Schaffung des Instruments für technische Unterstützung sowie in der Haushaltsordnung festgelegt sind. Gemäß Artikel 9 der Verordnung zur Schaffung des Instruments prüft die Kommission jeden Antrag anhand der folgenden Auswahlkriterien:

  • Dringlichkeit, Umfang und Ausmaß der ermittelten Herausforderungen
  • Unterstützungsbedarf in den jeweiligen Politikbereichen
  • Analyse der sozioökonomischen Indikatoren und allgemeine Verwaltungskapazitäten des betreffenden Mitgliedstaats
  • Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
  • Priorisierung durch den Mitgliedstaat

Wie funktioniert die technische Unterstützung für Reformen in der Praxis?

Die Unterstützung kann sich auf alle Reformphasen erstrecken, von der ursprünglichen Konzeption über die Durchführung bis hin zum Änderungsmanagement und zur Evaluierungsphase. Die Unterstützung kann in Form von strategischer oder technischer Beratung, Studien zur Bewertung des Reformbedarfs oder der Optionen in bestimmten Bereichen sowie Schulungen oder Vor-Ort-Besuchen von Expertinnen und Experten erfolgen.

Die Unterstützung im Wege des Instruments

  • beginnt mit einem Antrag des Mitgliedstaats. Die Eigenverantwortung und das Engagement der Mitgliedstaaten sind für den Erfolg der Reformen entscheidend;
  • ist auf jeden Fall und jedes Land zugeschnitten. Die Kommission ermittelt und analysiert den genauen Bedarf in der jeweiligen Situation;
  • bringt dem Land eine einmalige Kombination von Fachwissen. Die Kommission stellt für den jeweiligen Bedarf die passende Mixtur von Fachwissen bereit;
  • ist praxisnah und konkret im Ergebnis. Nach dem Eingang eines Antrags auf Unterstützung beginnt die Kommission einen Dialog mit dem Mitgliedstaat, um den Reformbedarf im Detail zu verstehen und zu ermitteln, wie die am besten und so zügig wie möglich geeignete Hilfe geleistet werden kann;
  • stärkt die institutionellen und administrativen Kapazitäten der EU-Mitgliedstaaten, um i) Reformen zu konzipieren und durchzuführen, ii) den grünen und den digitalen Wandel zu erleichtern, iii) die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Herausforderungen zu bewältigen und iv) EU-Recht anzuwenden.

Was sind Mehrländerprojekte?

Im Rahmen von Mehrländerprojekten werden mehrere Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen unterstützt. Neben der maßgeschneiderten Unterstützung für jeden beteiligten Mitgliedstaat fördern diese Projekte auch das Lernen voneinander sowie die Entwicklung gemeinsamer Konzepte durch Peer-Austausch. 2023 werden 33 solcher Mehrländerprojekte umgesetzt.

Im Jahr 2023 werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbarer Energien
  • Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude und Verkehrsdienste
  • Verbesserung des Funktionierens der Energiemärkte
  • Anpassung an die Folgen des Klimawandels, einschließlich der Verhütung von Waldbränden und der Verbesserung des Küstenschutzes, um der Küstenerosion entgegenzuwirken und das Hochwasserrisiko zu verringern
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Wasser- und Luftqualität

So unterstützt das Instrument beispielsweise 23 Mitgliedstaaten dabei, ihre öffentlichen Finanzen umweltgerechter zu gestalten, und zwar durch ein maßgeschneidertes Schulungsprogramm für Bedienstete der öffentlichen Verwaltungen. Das Projekt bietet zudem Werkzeuge für die Gestaltung der Haushaltspolitik, Fallstudien und spezielle Workshops, die den Mitgliedstaaten bei der Erreichung von Umwelt- und Klimazielen helfen.

Was ist ein multiregionales Projekt?

Multiregionale Projekte richten sich an Regionen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind. Sie bieten maßgeschneiderte Unterstützung für jede beteiligte Region, fördern das Lernen voneinander sowie die Entwicklung gemeinsamer Konzepte. Im Jahr 2023 werden 10 multiregionale Projekte umgesetzt.

Unter anderem werden folgende Themen behandelt:

  • Verbesserung der Sicherheit der Häfen in der EU und ihrer Industriecluster
  • Integration von Migrantinnen und Migranten und Gewinnung von Talenten für den Arbeitsmarkt
  • Unterstützung des grünen Wandels und Sicherung der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen in regionalen Ökosystemen
  • Verwaltung von Gesundheitsdaten und Analyse dieser Daten auf regionaler Ebene
  • verstärkte Nutzung und Inanspruchnahme von EU-Mitteln in den Regionen in äußerster Randlage
  • Verbesserung der Qualität der Multi-Level-Governance und Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz von Inseln

Das Instrument wird beispielsweise Inseln in Griechenland, Kroatien und Schweden dabei unterstützen, Strategien zur Entwicklung ihrer Wirtschaft, zur Förderung des grünen und des digitalen Wandels und zur Verbesserung des Wohlergehens der Bürgerinnen und Bürger zu konzipieren und umzusetzen. Dank dieser Unterstützung werden die Inseln gemeinsame Herausforderungen (demografische Entwicklung, Arbeitskräftemangel, mangelnde Produktivität und Innovation) besser bewältigen können, und die Effizienz der Multi-Level-Governance wird gesteigert.

Was ist ein Leitprojekt?

Bei Leitprojekten geht es um Fragen, bei denen Reformbedarf in mehreren Mitgliedstaaten besteht und die mit den wichtigsten Prioritäten der EU zusammenhängen.

Im Jahr 2023 werden 13 Leitprojekte im Rahmen des Instruments für technische Unterstützung umgesetzt:

  • Berücksichtigung von Umweltaspekten in den öffentlichen Finanzen: Umsetzung des Grundsatzes „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (DNSH) in öffentlichen Finanzierungsprogrammen
  • Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für erneuerbarer Energien
  • Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel
  • Management von ESG-Risiken im Finanzsektor
  • Unterstützung industrieller Ökosysteme
  • Migration und Gewinnung von Talenten
  • Für eine personenzentrierte integrierte Pflege
  • YOUTH FIRST – Förderung des Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen, der allgemeinen und beruflichen Bildung, des Sozialschutzes und der Beschäftigungsaussichten
  • PACE – Austausch zur Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung
  • Verbesserung der Qualität und der Nutzung der zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) ausgetauschten Steuerinformationen
  • Professionalisierung des für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Personals: Förderung von Integrität, Transparenz und strategischen Methoden
  • Digitaler Wandel in Verwaltungen auf regionaler und kommunaler Ebene
  • EU-Akademie für die Aufsicht über das digitale Finanzwesen zur Verbesserung der Kompetenzen der Finanzaufsichtsbehörden

Wird mit dem Instrument für technische Unterstützung die Umsetzung derAufbau- und Resilienzpläne gefördert?

Im Rahmen des Instruments wurden bereits mehrere Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung ihrer Aufbau- und Resilienzpläne unterstützt. Nun leistet das Instrument Hilfestellung bei der Umsetzung dieser Pläne. Über 70 % der Projekte, die 2023 für das Instrument für technische Unterstützung ausgewählt wurden, stehen mit der Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne im Zusammenhang.

Bislang trugen oder tragen über 400 Projekte im Wege des Instruments – darunter mehrere neue Projekte 2023 – zur Ausarbeitung und Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne von Mitgliedstaaten bei.

Können Sie ein Beispiel dafür nennen, wie das Instrument für technische Unterstützung Reformen in öffentlichen Verwaltungen unterstützt?

Die Effizienz und Resilienz der öffentlichen Verwaltungen ist ein wichtiger Faktor dafür, dass die wirtschaftliche Erholung in den Mitgliedstaaten gelingt und sie den grünen und den digitalen Wandel optimal gestalten können. Die jüngsten Krisen haben gezeigt, dass die Verwaltungen in der Lage sein müssen, sich ständig an eine sich rasch wandelnde Welt anzupassen. Dies erfordert neue Kompetenzen und neue Arbeitsmethoden, etwa die Digitalisierung öffentlicher Dienste, und zugleich muss sichergestellt werden, dass allen Menschen hochwertige, offene und vertrauenswürdige Dienste, die der Rechenschaftspflicht unterliegen, zur Verfügung stehen. Um die Reformen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich zu unterstützen, wird 2023 im Rahmen des Instruments die neue Initiative PACE (Austausch zur Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Verwaltung) zur Förderung des Austauschs zwischen öffentlichen Bediensteten aus verschiedenen Mitgliedstaaten aufgelegt. Um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu stimulieren, erhalten die Bediensteten im Rahmen dieser Initiative die Möglichkeit, für kurze Zeit in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten.

Können Sie ein Beispiel dafür nennen, wie das Instrument zur Umsetzung der territorialen Pläne für einen gerechten Übergang beiträgt?

Das Instrument hilft 6 Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer territorialen Pläne für einen gerechten Übergang im Rahmen des Fonds für einen gerechten Übergang.

Es unterstützt beispielsweise die Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Umsetzung von Strategien für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation, den Kapazitätsaufbau in lokalen und regionalen Behörden, die Entwicklung maßgeschneiderter Instrumente und die Verbreitung bewährter Verfahren. Dies trägt dazu bei, dass die Mittel des Fonds in den betroffenen Regionen optimal eingesetzt werden.

Können Sie ein Beispiel dafür nennen, wie das Instrument zur Sicherheit der Energieversorgung beiträgt?

Das Instrument unterstützt die Mitgliedstaaten seit 2022 bei ihren Bemühungen, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland wie im REPowerEU-Plan vorgesehen zu verringern. Beispielsweise leistete die Kommission 17 Mitgliedstaaten Hilfestellung und Beratung beim Kapazitätsaufbau, um Reform- und Investitionsbedarf in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, Diversifizierung der Energieversorgung und innovative Lösungen für die Dekarbonisierung der Industrie zu ermitteln und entsprechende Vorhaben umzusetzen.

Darüber hinaus wird die Initiative im Jahr 2023 sechs Mitgliedstaaten dabei helfen, die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien im Einklang mit dem REPowerEU-Plan zu beschleunigen, und das Instrument wird im Einklang mit der Initiative „EU-Renovierungswelle“, den Vorschlägen für eine überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Energieeffizienz-Richtlinie sieben Mitgliedstaaten bei Renovierungs- und Energieeffizienzprojekten unterstützen.

Wie hilft das Instrument den Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Folgen des unprovozierten militärischen Angriffs Russlands auf die Ukraine?

Nach dem unprovozierten militärischen Angriff Russlands auf die Ukraine veröffentlichte die Kommission eine besondere Aufforderung, um den Mitgliedstaaten zu helfen, die aus der Ukraine geflohene Menschen aufnehmen, und um die Bemühungen zur schrittweisen Beendigung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu unterstützen.

Außerdem hat das Instrument mehreren Mitgliedstaaten bei der konkreten Umsetzung der Sanktionen gegen Russland geholfen. Hier geht es beispielsweise darum festzustellen, wer tatsächlicher Eigentümer eines Unternehmens ist oder es kontrolliert, was für die Ermittlung einzufrierender Vermögenswerte von Bedeutung ist. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Überwachung von Kryptowert-Transaktionen, um die Umgehung von Sanktionen zu verhindern. Im Jahr 2023 wird das Instrument zudem neun Mitgliedstaaten bei der Erfassung der Kompetenzen und Zuständigkeiten der nationalen Behörden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Sanktionen unterstützen. Dies umfasst beispielsweise eine Analyse der Stärken und Schwächen verschiedener Ansätze für das Einfrieren von Vermögenswerten.

Können Sie ein Beispiel dafür nennen, wie das Instrument zum Erwerb von Kompetenzen beiträgt?

Im Einklang mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 wird das Instrument den Mitgliedstaaten weiter beim Aufbau nationaler Strategien zur Seite stehen, um Qualifikationsdefizite und Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu überwinden.

Das Instrument hat bereits den Aufbau einer EU-Akademie für die Aufsicht über das digitale Finanzwesen unterstützt. Um den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, stärkt diese Akademie die Kompetenzen des Personals in den Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Risiken des Einsatzes fortschrittlicher Technologien im Finanzsektor.


Zařazenoút 21.03.2023 11:03:00
ZdrojEvropská komise de
Originálec.europa.eu/commission/presscorner/api/documents?reference=QANDA/23/1627&language=de
langde

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